3.12.11

zuviel verrechnete Betriebskosten zurückbezahlt

Nach längerer rechtlicher Auseinandersetzung, hat der Eigentümer die zuviel verrechneten Betriebskosten (zum Teil bis 2004 zurückreichend) zurückbezahlt und ist damit einem zu erwartenden Gerichtsbeschluss der zweiten Instanz zuvorgekommen.

Insgesamt wurden 3.917 EURO an die am Verfahren beteiligten fünf MieterInnen des Hauses rücküberwiesen.
Auch die Verfahrenkosten des mieterseitig beauftragten Anwalts
wurden vollständig übernommen.
Im Gegenzug haben die beteilgten MieterInnen auf die ihnen zustehenden Zinsen verzichtet.

Damit kommen hoffentlich wieder in ruhigere Zeiten. Bedauerlich ist, dass der Eigentümer so lange gebraucht hat, die an sich rechtlich sehr eindeutige Sachlage zu klären.