Leider eine Tatsache. Der Eigentümer hatte trotz einer deutlichen Entscheidung des Erstgerichts auch noch den Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Inhaltlich ging es dabei um die Erneuerung schadhafter Elektroinstallationen in mehreren Wohnungen des Hauses.Der OGH hat nun kürzlich die eingebrachten Revisionsrekurs in allen Fällen klar abgewiesen. Es bleibt zu hoffen, dass der Eigentümer nun endlich Abhilfe schafft und die Erneuerung der veralteten Elektroinstallationsarbeiten beauftragt. Die betreffenden Erkentnnisse sind am schwarzen Brett nachlesbar.